Wichtige Begriffe rund um Kauf, Eigentum, WEG, Verwaltung und Vermietung einfach erklärt
Der Kauf einer Immobilie bringt viele neue Begriffe mit sich. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Themen verständlich und praxisnah, damit neue Eigentümer schneller verstehen, welche Unterlagen, Rechte und Pflichten mit einer Immobilie verbunden sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch gebildet werden kann.
Die Abrechnungsspitze ist der Betrag, der sich nach der Jahresabrechnung ergibt. Hat ein Eigentümer zu wenig Hausgeld gezahlt, muss er nachzahlen. Hat er zu viel gezahlt, entsteht ein Guthaben.
Die Auflassung ist die rechtliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das Eigentum an der Immobilie übertragen werden soll. Sie wird in der Regel beim Notar erklärt.
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Käufer ab. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach dem Notartermin noch an jemand anderen verkauft oder zusätzlich belastet.
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung findet statt, wenn wichtige Themen nicht bis zur nächsten regulären Versammlung warten können, zum Beispiel größere Schäden, Sonderumlagen oder dringende Beschlüsse.
Eine bauliche Veränderung liegt vor, wenn am Gemeinschaftseigentum etwas verändert wird, zum Beispiel der Einbau einer Klimaanlage, eine Balkonverglasung oder eine Veränderung an Fassade, Dach oder Treppenhaus.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Er wird in der Eigentümerversammlung gefasst und ist für die Gemeinschaft verbindlich, sofern er nicht erfolgreich angefochten wird.
In der Beschlusssammlung werden alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft dokumentiert. Sie ist wichtig, weil neue Eigentümer daraus erkennen können, welche Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden.
Betriebskosten sind laufende Kosten einer Immobilie, zum Beispiel Wasser, Abwasser, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen oder Heizkosten. Bei vermieteten Wohnungen können viele dieser Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter und die Eigentümergemeinschaft. Er prüft häufig Rechnungen, begleitet größere Themen und dient als Bindeglied zwischen Verwaltung und Eigentümern.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern einer Immobilie mit mehreren Einheiten. Sie entscheidet gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum.
In der Eigentümerversammlung entscheiden die Eigentümer über wichtige Themen der Immobilie, zum Beispiel Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltung, Sanierungen oder Verwalterbestellung.
Die Einzelabrechnung zeigt für jede Einheit, welche Kosten auf sie entfallen und ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.
Die Erhaltungsrücklage ist das angesparte Geld der Eigentümergemeinschaft für spätere Reparaturen und Instandhaltungen, zum Beispiel Dach, Heizung, Fassade oder Treppenhaus.
Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam. Dazu zählen meist Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Leitungen, Heizungsanlage, Außenanlagen und Grundstück.
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben und die Organisation innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Sie ist meist Bestandteil der Teilungserklärung.
Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem steht, wem eine Immobilie gehört und ob Belastungen wie Grundschulden, Wegerechte oder Vormerkungen eingetragen sind.
Eine Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen. Wenn der Käufer die Finanzierung nicht bedient, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen auf die Immobilie zugreifen.
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen. Daraus werden laufende Kosten, Rücklagen und Verwalterkosten bezahlt.
Die Hausgeldabrechnung zeigt, welche Kosten im vergangenen Jahr tatsächlich entstanden sind und welcher Anteil auf die jeweilige Einheit entfällt.
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Objekt, zum Beispiel Ruhezeiten, Reinigungspflichten, Müllentsorgung oder Nutzung gemeinschaftlicher Flächen.
Die Heizkostenabrechnung verteilt die Heiz- und Warmwasserkosten auf die Nutzer. Sie erfolgt meist nach Verbrauch und einem festen Kostenanteil.
Instandhaltung bedeutet, dass bestehende Bauteile gepflegt und funktionsfähig gehalten werden, zum Beispiel Wartung der Heizung oder Reparatur kleiner Schäden.
Instandsetzung bedeutet, dass ein beschädigter oder defekter Zustand wiederhergestellt wird, zum Beispiel Reparatur eines Daches, einer Leitung oder einer Fassade.
Die Immobilienverwaltung kümmert sich um kaufmännische, technische und organisatorische Aufgaben einer Immobilie. Dazu gehören Abrechnungen, Beschlüsse, Dienstleister, Reparaturen und Kommunikation mit Eigentümern.
Die Jahresabrechnung zeigt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für ein Wirtschaftsjahr. Sie wird den Eigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Kaufvertrag regelt den Verkauf der Immobilie. Er enthält unter anderem Kaufpreis, Übergabetermin, Zahlungsbedingungen, Grundbuchdaten und besondere Vereinbarungen.
Der Kaufpreis wird nicht sofort nach dem Notartermin fällig. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
Die Eigentümergemeinschaft hat eigene Bankkonten. Darüber laufen Hausgeldzahlungen, Rücklagen, Rechnungen und sonstige Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft.
Miteigentumsanteile geben an, welchen rechnerischen Anteil ein Eigentümer am Gemeinschaftseigentum hat. Sie werden häufig für die Kostenverteilung genutzt.
Die Mietverwaltung betrifft vermietete Einheiten. Sie kümmert sich um Mieterkommunikation, Mieteingänge, Betriebskostenabrechnung, Mietverträge, Mahnungen und Instandhaltung.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel offene Mieten oder Schäden an der Wohnung.
Der Notar beurkundet den Immobilienkaufvertrag und sorgt für die rechtliche Abwicklung. Er ist neutral und vertritt nicht einseitig Käufer oder Verkäufer.
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars. Es wird heute nur noch in besonderen Fällen genutzt, wenn eine sichere Zahlungsabwicklung anders nicht möglich ist.
Ein Nießbrauch gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu nutzen oder daraus Einnahmen zu ziehen, obwohl sie nicht Eigentümer ist.
Das Protokoll dokumentiert die gefassten Beschlüsse und wesentlichen Inhalte der Eigentümerversammlung. Es ist ein wichtiges Dokument für Eigentümer und Käufer.
Die Rücklage ist angespartes Geld der Eigentümergemeinschaft für zukünftige Reparaturen und größere Maßnahmen.
Rückstände entstehen, wenn Eigentümer Hausgeld, Sonderumlagen oder Nachzahlungen nicht rechtzeitig bezahlen.
Sondereigentum ist der Teil der Immobilie, der einem Eigentümer allein gehört. Das ist meist die Wohnung selbst, also Räume, Bodenbeläge, Innentüren und nicht tragende Innenwände.
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, zum Beispiel einen Garten, Stellplatz oder eine Terrasse.
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Eigentümer, wenn das normale Hausgeld oder die Rücklage nicht ausreichen, zum Beispiel bei größeren Reparaturen oder Liquiditätsproblemen.
Die Sondereigentumsverwaltung betrifft die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Wohnung für den Eigentümer. Sie ist von der WEG-Verwaltung zu unterscheiden.
Die Teilungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente einer Eigentümergemeinschaft. Sie legt fest, welche Einheiten es gibt, was Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist und welche Miteigentumsanteile bestehen.
Teileigentum ist Sondereigentum, das nicht zu Wohnzwecken dient, zum Beispiel ein Laden, Büro, Kellerraum oder eine Gewerbeeinheit.
Tragende Bauteile wie tragende Wände, Decken oder Stützen gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie sich innerhalb einer Wohnung befinden.
Bei der Übergabe erhält der Käufer Besitz, Schlüssel und Nutzungsmöglichkeit der Immobilie. Ab diesem Zeitpunkt trägt er meist auch Kosten und Lasten, sofern dies im Kaufvertrag so geregelt ist.
Der Umlageschlüssel bestimmt, wie Kosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft verteilt werden. Möglich sind zum Beispiel Verteilung nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Verbrauch oder Einheiten.
Der Verwalter organisiert die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Er führt Beschlüsse aus, erstellt Abrechnungen, beauftragt Dienstleister und kümmert sich um die laufende Betreuung der WEG.
Die Verwalterbestellung ist der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, wer die Verwaltung übernimmt. Sie ist von dem Verwaltervertrag zu unterscheiden.
Der Verwaltervertrag regelt die Rechte, Pflichten und Vergütung des Verwalters gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Stelle das Recht, in einen Kaufvertrag einzutreten. Ob ein Vorkaufsrecht besteht, hängt vom Einzelfall ab.
WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft oder Wohnungseigentumsgesetz. Im Alltag meint man damit meistens die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Objekts.
Der Wirtschaftsplan ist die voraussichtliche Kostenplanung der Eigentümergemeinschaft für ein Jahr. Auf dieser Grundlage wird das monatliche Hausgeld festgelegt.
Wohnungseigentum besteht aus dem Sondereigentum an einer Wohnung und einem Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Ein Zahlungsrückstand liegt vor, wenn Hausgeld, Nachzahlungen, Sonderumlagen oder Mieten nicht fristgerecht gezahlt werden.
Eine Zwangsversteigerung kann erfolgen, wenn Forderungen gegen den Eigentümer bestehen und diese nicht beglichen werden. Auch Eigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen gegen säumige Eigentümer vorgehen.
Die SSP Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH unterstützt Eigentümer bei Verwaltung, Vermietung, Abrechnung und Organisation ihrer Immobilie.
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