Das Thema der Zweckentfremdung von Garagen ist vielen tatsächlich nicht bewusst, aber es gibt klare gesetzliche Regelungen, die Garagen in erster Linie als Abstellplatz für Fahrzeuge definieren. Das Lagerverbot in Garagen ist in vielen Regionen und Bundesländern vorgeschrieben, da Garagen oft Teil einer Bauauflage sind, die sicherstellen soll, dass Parkplätze für Autos geschaffen werden, um den öffentlichen Raum zu entlasten.
Warum gilt ein Lagerverbot?
1. Zweckbindung: Garagen sind gemäß Bauordnung als Stellplatz für Fahrzeuge vorgesehen. Sie dürfen nicht als Lagerraum, Werkstatt oder Hobbyraum genutzt werden.
2. Brandschutz: Die Lagerung von brennbaren oder gefährlichen Materialien kann das Risiko von Bränden erhöhen und verstößt häufig gegen Brandschutzbestimmungen.
3. Ordnung des öffentlichen Raums: Durch die Zweckentfremdung wird die ursprüngliche Funktion der Garage aufgehoben, was dazu führen kann, dass Autos auf Straßen oder Gehwegen parken und den Verkehr behindern.
Was sind die Konsequenzen?
• Bußgelder: In vielen Gemeinden drohen Bußgelder, wenn Garagen zweckentfremdet werden. Diese können je nach Verstoß mehrere Hundert Euro betragen.
• Rückbaupflicht: Wird festgestellt, dass eine Garage nicht mehr als solche genutzt wird, können die Behörden den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.
• Versicherungsprobleme: Wenn es in der zweckentfremdeten Garage zu einem Schaden kommt (z. B. Brand oder Diebstahl), könnte die Versicherung Leistungen verweigern.
Was ist erlaubt, was nicht?
Erlaubt:
• Abstellen von Fahrzeugen (Autos, Motorräder, Fahrräder).
• Zubehör für das Fahrzeug, wie Reifen, Werkzeug oder Pflegeprodukte.
Nicht erlaubt:
• Lagerung von Möbeln, Kartons, Baumaterialien oder anderen persönlichen Gegenständen.
• Nutzung als Werkstatt, Partyraum oder Hobbyraum.
Tipps für Eigentümer und Mieter:
• Prüfen Sie die Vorgaben in Ihrer Region, da die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können.
• Nutzen Sie die Garage ausschließlich für Fahrzeuge und dazugehörige Gegenstände.
• Falls Sie Ihre Garage anderweitig nutzen möchten, erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden, ob eine Umwidmung möglich ist.
Das Bewusstsein für diese Regelungen kann helfen, Bußgelder und Ärger zu vermeiden.